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ServiceHinweise
 
 
  Leistungen der Abrechnungsstelle in Dresden:
Fachkompetente Rezeptabrechnung und Weiterleitung an die zuständigen Kostenträger bzw. Daten- und Belegannahmestellen

Keine Inkasso-Abrechnung ! Der Kontakt zu den Krankenkassen/Kostenträgern bleibt Ihnen erhalten. Die Zahlungen ihrer Forderungen erfolgt ausschließlich an Sie

Sie erhalten übersichtliche Rechnungskopien sowie umfangreiche Statistiken zur Ermittlung Ihrer Betriebswirtschaftlichkeit

Kostenlose Mahnung an säumige Krankenkassen

Gebühren je Abrechnung z.Zt. 1,3% der Gesamtbruttoforderung (bei Einsatz von EDV in der Praxis z.Zt. 1,1% der Gesamtbruttoforderung)

Fachberatung in Sachen “Rezepte/Abrechnung” via Hotline
0172 / 350 32 06 - 24 Stunden !

Auf Wunsch praxisbezogene Beratung in Sachen EDV . Angebote von Hard- u. Software sowie Beschaffung, Aufstellung und Unterweisung in Ihrer Praxis.

Unsere Zusammenarbeit mit allen Fachverbänden (Landes- und Bundesebene) garantiert in allen Fragen der Abrechnung einen aktuellen Stand

und vieles mehr.....

Haben Sie Interesse dann nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Für Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
 
Zusätzliche Serviceleistungen
Rezeptabholung in Ihrer Praxis nach Vereinbarung möglich (Radius ca.100 km um Dresden)

Wartung ihrer Hardware/ Kontrolle der Software nach Vereinbarung

Fernwartung ihrer Software (Bedingung ISDN-Anlage, ISDN PC Verbindung und Fernwartungssoftware PC Anywhere (ab Vers. 9.0)

Einrichtung und Wartung von Homebankingsoftware (Bedingung siehe Fernwartung)

Auf Wunsch mittels Homebanking Überwachung der Forderungseingänge zu den festgesetzten Fristen- Vorteil für Sie, Mahnwesen kann schneller aktiviert werden.
 
Hinweise für die Rezeptabrechnung
Rezepte müssen spätestens am Ende des Monats in Dresden ( nur für EDV-Praxen) zur Abrechnung per Einschreiben eintreffen (auf feste und transportsichere Verpackung achten). Praxen ohne EDV erhalten einen Jahresplan mit den festgelegten Absendeterminen an die Datenerfassungsstelle Chemnitz.
 
Einzelheiten werden mit Ihnen abgesprochen.
 
Für den DTA nach § 302 SGBV sind unbedingt erforderlich: IK (Institutionskennzeichen) AC (Abrechnungscode) TK (Tarifkennzeichen) Bankverbindung und eventuelle SV Sondervereinbarungen.
 
Bei Zertifikatspositionen ist eine Kopie des Zertifikats der ersten Abrechnung beizufügen.
 
Zur Zeit ist es uns leider nur möglich, Rezeptabrechnungen für Praxen in den Bundesländern Sachsen und Bayern durchzuführen!
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